Befristungen bei Arbeitsverträgen – DGB empfiehlt Mitgliedschaft in der Gewerkschaft

Im Kulturhaus des Rambachhaus in Alsfeld konnte der DGB-Kreisvorsitzende Ingo Schwalm neben den zahlreich erschienenen DGB-Senioren die neue Sekretärin vom DGB-Mittelhessen Anna-Marie Boulnois und den Referenten Max Caesar begrüßen. Max Caesar, Student der Politikwissenschaft und Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in der Friedrich-Schiller-Universität Jena, berichtete zunächst über befristete Arbeitsverhältnisse die 2018 doppelt so hoch wie 1996 waren. Insgesamt würden 3 Millionen Menschen 2018 in befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten – basierend auf einem gravierenden Anstieg der sachgrundlosen Befristungen.
Im 1. Halbjahr 2018 sind 45 Prozent der Neueinstellungen befristet. Während die begründeten Befristungen seit 2001 auf einem gleichbleiben.den Niveau verharren, steigen die sachgrundlosen Befristun.gen stark an. Betroffen sind je.doch nicht nur Geringverdie.ner, sondern vor allem Frau.en, junge Menschen, Teilzeit.beschäftigte und solche ohne deutschen Pass. Jedoch zieht sich der Trend der Befristung durch alle Einkommens- und Altersgruppen.
Trotz Fachkräftemangel sind berufliche Qualifikation oder ein abgeschlossenes Stu.dium kein Garant für unbe.fristete Stellen. Im Gegenteil: die meisten befristeten Arbeitsverhältnisse betreffen so.genannte hochqualifizierten Arbeitskräfte.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG sind acht Sach.gründe für eine Befristung geregelt. Diese Sachgründe sind dehnbar und können dazu genutzt werden den Kündigungsschutz auszuhebeln.
Jedoch werden auch drei Gründe für eine grundlose Befristung geregelt. Zum einen ist es möglich Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre zu befristen, und innerhalb dieser zwei Jahre dreimal zu verlängern. Neugegründete Unternehmen haben die Möglichkeit Verträge mit einer Befristung von bis zu vier Jahren abzuschließen. Und sobald Arbeitnehmer 52 Jahre alt sind und vorher in keinem Arbeitsverhältnis standen, ist eine Befristung von bis zu fünf Jahren möglich.

Vor allem betroffen sind der öffentliche Sektor und das Gesundheitswesen. Infolge dessen weisen die Ostdeutschen Bundesländer einen höheren Befristungsanteil auf. Besonders kritisch sind die Zustände in der Forschung: 9 von 10 wissenschaftlichen Mitarbei.tern sind befristet angestellt, die Hälfte mit einer Vertragslaufzeit unter einem Jahr. Dies stellt eine Gefährdung der Attraktivität und Qualität an den Hochschulen da.
Ein Gegengewicht kann jedoch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darstellen. Neben den offensichtlichen Vorteilen wie Rechtsschutz, tarifliche Leistungen, Unterstützung bei Tarifkonflikten, Beratung und Information, ein Sprachrohr in den politischen Raum zeigte die Studie „Trade Union Membership and Dismissals“ von Laszlo Goerke, Uni Trier auf, dass Gewerkschaftsmitglieder eine deutlich geringere Entlassungschance als Nichtmitglieder haben. Ein Grund dafür ist das Wissen über die Organisierung des Personals.

Nach dem Vortrag wurde sehr viel mit den Teilnehmerinnen diskutiert, wobei die DGB-Seniorinnen und Senioren den Berufsanfängern dringend empfahlen, sich doch frühzeitig einer Gewerkschaft anzuschließen und sich in dieser zu engagieren.
Neben einer Mitgliedschaft forderte der DGB-Kreisvorsitzende Ingo Schwalm junge Menschen auf, bei einer Auswahl als Berufstätiger in einem Betrieb oder einem Unternehmen auch darauf zu achten, ob es eine Personalvertretung oder eine Betriebsrat vor Ort gibt. Ein Tarifbindung im Unternehmen/Betrieb sollte vor einer Entscheidung ebenfalls ein wichtiges Kriterium sein.

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