Am Dienstag trat der Hessische Landtag zusammen, um unter anderem ein Gesetz zu beschließen, die Personalratswahlen bis spätestens Mai 2021 zu verschieben. Weiterhin wurde das hessische Innenministerium dazu ermächtigt, den Zeitraum für die Wahlen in Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften neu festzulegen.
Verlängerung der Amtszeit amtierender Personalräte
Für amtierende Personalräte ändert sich an der bisherigen Arbeit nichts; sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Für die dann zu wählenden Personalräte verkürzt sich jedoch die Amtszeit, da diese 2024 endet.